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Netzwerk Schweizer Pärke
Monbijoustrasse 61
CH-3007 Bern

Tel. +41 (0)31 381 10 71
Mob. +41 (0)76 525 49 44
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Aktuelles aus den Pärken

9. Nationaler Pärke-Markt, 15. Mai 2025

Am Donnerstag, 15. Mai 2025, ist der Pärke-Markt zurück auf dem Bundesplatz in Bern. Auf dem Programm stehen Spezialitäten, Degustationen, Spiele und Mitmach-Aktivitäten an den Ständen, Musik und alles, was es braucht für eine gute Zeit. Reservieren Sie sich das Datum schon jetzt!

Schweizer Pärke auf dem Weg zu einem regenerativen Tourismusmodell

Die Schweizer Pärke stehen ein für echte Nachhaltigkeit in Tourismus und Freizeit. Touristische Angebote in diesen einzigartigen Regionen sollen möglichst wenig negative Effekte haben und sich sogar positiv auswirken.
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Kategorien & Aufgaben

Park ist nicht gleich Park

In der Schweiz gibt es vier verschiedene Parkkategorien, die unterschiedliche Ziele und Aufgaben haben.

Die 4 Kategorien auf einen Blick

Der Schweizerische Nationalpark im Engadin besteht seit 1914. Er hat eine lange Geschichte und eine eigene rechtliche Grundlage.  

Die neuen Pärke, die seit 2008 in der Schweiz entstehen, stützen sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Dies sind Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke.

Der Schweizerische Nationalpark ist gemäss Weltnaturschutzorganisation (IUCN) ein Wildnisgebiet. Er erfüllt die strengsten Normen, die es international für Schutzgebiete gibt.

Neben der Flora und Fauna profitiert auch der Tourismus vom strengen Schutz des Wildnisgebiets. Praktisch unberührte Natur und unvergessliche Wildtierbeobachtungen locken viele Besucherinnen und Besucher in die Region.

Der Schweizerische Nationalpark hat folgende Aufgaben:

  • Sicherstellen der freien Entwicklung der Natur
  • Bildung und Sensibilisierung
  • Forschung

In der Kernzone der Nationalpärke der neuen Generation kann sich die Natur frei entfalten. In der Umgebungszone werden die traditionellen Kulturlandschaften gepflegt und nachhaltig genutzt. Wirtschaftliche Aktivitäten sind in dieser Zone erwünscht.  

Neben der Flora und Fauna profitiert auch der Tourismus vom Schutz der Kernzone. Praktisch unberührte Natur und unvergleichbare Wildtier-Beobachtungen locken viele Besuchende an. In der Umgebungszone wird die nachhaltige Wirtschaft gestärkt.  

Nationalpärke der neuen Generation haben folgende Aufgaben:  

In der Kernzone:  
  • Sicherstellen der freien Entwicklung der Natur
In der Umgebungszone:  
  • Fernhalten negativer Einflüsse auf die Kernzone
  • Naturnahe Bewirtschaftung der Kulturlandschaft
  • Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in der Region
Im ganzen Park:  
  • Bildung und Sensibilisierung
  • Forschung    

(Aktuell gibt es in dieser Kategorie kein Projekt.)

Die Regionalen Naturpärke bewahren traditionelle Kulturlandschaften und werten sie auf. Sie fördern nachweislich die Wertschöpfung der Region. Eine intakte Natur und schöne Landschaften schaffen einen touristischen Mehrwert. Die lokale Landwirtschaft und Produktion wird gestärkt.  

Regionale Naturpärke haben folgende Aufgaben:  

  • Erhaltung und Aufwertung der Kultur- und Naturlandschaft
  • Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in der Region
  • Bildung und Sensibilisierung  

Biosphärenreservate haben zusätzlich folgende Aufgabe:  

  • Forschung

Die Naturerlebnispärke bieten in der Nähe von Städten Tieren und Pflanzen ungestörte Lebensräume und den Besuchern die einmalige Chance, eine intakte Natur zu erleben. In den Übergangszonen werden besondere Naturerlebnisse angeboten.  

Naturerlebnispärke haben folgende Aufgaben:  

In der Kernzone:  
  • Sicherstellen der freien Entwicklung der Natur  
In der Übergangszone:  
  • Fernhalten negativer Einflüsse auf die Kernzone
  • Angebot von diversen Naturerlebnissen
 Im ganzen Park:  
  • Sensibilisierung und Bildung

Mindestfläche(n)

Nationalpark der neuen Generation

Kernzone

Alpen: min. 100 km2
Jura und Alpensüdseite: min. 75 km2
Mittelland: min. 50km2  

Umgebungszone

Umgibt die Kernzone möglichst vollständig.  

Regionaler Naturpark

Keine Zonen

Gesamtfläche min. 100 km2 Die Gemeinden bringen grundsätzlich ihr ganzes Territorium in den Park ein.  

Naturerlebnispark

Kernzone

Umfasst min. 4 km2  

Übergangszone

Umfasst min. 2 km2